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Rahmenbedingungen

Kosten und Dauer einer Therapiesitzung

Eine Therapieeinheit (Einzeltherapie) dauert 50 Minuten und kostet 100 Euro.

Eine Doppeleinheit (Paartherapie, Familientherapie & Elternberatung) dauert 90 Minuten und kostet 190 Euro.

Ein Kostenzuschuss über die Krankenkasse ist möglich.

 

Ich bitte Sie, das Honorar am Ende der Stunde in bar zu bezahlen.

Erstgespräch

Das psychotherapeutische Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie erhalten Einblick in meine Arbeitsweise, wir besprechen Ihr Anliegen und definieren gemeinsam ein mögliches Therapieziel.

Nach dem Erstgespräch entscheiden wir beide, ob wir uns eine gemeinsame Arbeit vorstellen können.

Das Erstgespräch ist bereits der Einstieg in die Psychotherapie und daher nehme ich mir auch die volle Sitzungseinheit (50 bzw. 90 Minuten) Zeit dafür. Daher ist das Erstgespräch in meiner Praxis kostenpflichtig und wird zum Preis einer regulären Sitzung verrechnet.

Frequenz und Therapiedauer

Die Frequenz der Therapiesitzungen und die Dauer der Therapie werden individuell vereinbart. Abhängig von der Dringlichkeit Ihres Anliegens und Ihrem aktuellen Leidensdruck können die Sitzungen wöchentlich oder vierzehntägig stattfinden.
Dies wird im Erstgespräch besprochen und vereinbart und kann bei Bedarf jederzeit geändert werden.

Die Einhaltung von Terminen ist jedenfalls für den Behandlungserfolg einer systemischen Psychotherapie von großer Bedeutung.

Die Therapiedauer ist sehr individuell und kann je nach Anliegen und Bedürfnissen stark variieren, von ein paar Stunden bis zu einer längerfristigen begleitenden Therapie.

Absageregelung

Ihre Termine sind für Sie reserviert. Falls Sie einen Termin absagen möchten, bitte ich Sie, dies möglichst zeitnahe zu tun. Grundsätzlich habe ich eine 48-Stunden-Absageregelung und ich muss ihnen die Sitzung in Rechnung stellen, falls die Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt, bzw. bei Nicht-Erscheinen zu einem Termin.

Verschwiegenheit

Ich bin gemäß §15 des österreichischen Psychotherapiegesetzes, an absolute Verschwiegenheit während und nach einer Therapie gebunden (auch gegenüber Angehörigen, Ärzt*innen und Behörden). Die einzige Ausnahme davon stellt das Vorliegen einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung dar. In diesem Fall würden wir aber die Situation besprechen, sodass für Sie jederzeit Klarheit besteht.

Datenschutz

Gemäß §16a des österreichischen Psychotherapiegesetzes ist eine Dokumentation der Therapiegespräche gesetzlich verpflichtend. Der Umgang mit Ihren Daten erfolgt dabei mit größtmöglicher Sorgfalt anhand der DSGVO-Richtlinien.

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